Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Sozialleistung, die Menschen in Deutschland unterstützt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Sie ist Teil des Sozialgesetzbuches II und wird umgangssprachlich häufig Hartz IV genannt.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II und ergänzende Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums. Sie soll dazu beitragen, dass Menschen ihre grundlegenden Bedürfnisse wie Wohnen, Ernährung und Kleidung decken können.
Um Grundsicherung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass die Person erwerbsfähig ist und sich aktiv um eine zumutbare Beschäftigung bemüht. Auch das vorhandene Einkommen und Vermögen wird bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird von den Jobcentern, einer gemeinsamen Einrichtung von Arbeitsagentur und kommunalem Träger, bearbeitet und ausgezahlt. Die Leistungsberechtigten haben Pflichten, wie zum Beispiel die Mitwirkungspflicht und die Verpflichtung zur Integration in den Arbeitsmarkt.