Die Fünfprozentklausel bezieht sich auf eine Regelung im deutschen Wahlrecht, die besagt, dass eine politische Partei bei einer Bundestagswahl nur dann Sitze im Parlament erhält, wenn sie mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen oder drei Direktmandate bekommen hat.
Diese Klausel wurde in den 1950er Jahren eingeführt, um eine zu große Zersplitterung des Parlaments zu verhindern und die Stabilität der Regierung zu gewährleisten. Durch die Fünfprozentklausel soll verhindert werden, dass zahlreiche kleine Parteien in das Parlament einziehen und die politische Arbeit erschweren.
Die Fünfprozentklausel wurde in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand politischer Debatten und gerichtlicher Auseinandersetzungen. Kritiker bemängeln, dass sie zu einer Benachteiligung kleinerer Parteien führt und die demokratische Vielfalt einschränkt. Befürworter argumentieren hingegen, dass durch die Klausel eine stabile Regierungsbildung erleichtert wird.
Die Fünfprozentklausel gilt derzeit im deutschen Bundestagswahlrecht, jedoch gibt es Ausnahmeregelungen für Parteien von nationalen Minderheiten und Parteien, die in mindestens drei Ländern erfolgreich gewählt wurden.