Der Verbotsirrtum ist ein Begriff aus dem Strafrecht und liegt vor, wenn der Täter aufgrund eines unvermeidbaren Irrtums annimmt, dass sein Verhalten erlaubt ist, obwohl es in Wirklichkeit verboten ist.
Das Vorliegen eines Verbotsirrtums kann zur Strafbarkeit des Täters führen, da er trotz des Irrtums eine verbotene Handlung begangen hat. Allerdings kann der Verbotsirrtum auch zu einer Strafmilderung führen, da der Täter nicht mit Vorsatz gehandelt hat.
Ein Beispiel für einen Verbotsirrtum ist, wenn jemand ein Fahrzeug stiehlt und dabei irrigerweise annimmt, dass dies ein erlaubtes Verhalten sei. Obwohl er den Vorsatz hat, ein Fahrzeug zu entwenden, handelt er aufgrund des Irrtums nicht mit dem Wissen um die Rechtswidrigkeit. Dies kann zur Annahme eines Verbotsirrtums führen und zu einer Strafmilderung führen.
Der Verbotsirrtum ist im Strafrecht von Bedeutung, da er die Schuld des Täters beeinflussen kann. Es obliegt dem Gericht, über das Vorliegen eines Verbotsirrtums zu entscheiden und gegebenenfalls eine Strafminderung zu verhängen.