Der Oberbürgermeister ist das höchste politische Amt in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern und wird in der Regel von den Bürgern gewählt. Er ist der hauptamtliche Leiter der Stadtverwaltung und vertritt die Stadt nach außen. Der Oberbürgermeister ist somit eine Person des öffentlichen Rechts.
Die Aufgaben eines Oberbürgermeisters variieren je nach Kommunalverfassung und können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. In der Regel ist der Oberbürgermeister für die Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrats und die Leitung der Stadtverwaltung zuständig. Er ist der Vorgesetzte der städtischen Beamten und Mitarbeiter.
Der Oberbürgermeister hat oft auch repräsentative Aufgaben. Er vertritt die Stadt bei offiziellen Anlässen und Empfängen und ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger. Oft nimmt er auch politische Funktionen wahr und wirkt beispielsweise an der Finanzplanung der Stadt mit.
Durch die direkte Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger ist der Oberbürgermeister ein bedeutsames Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung. Er ist der Politiker, der demokratisch legitimiert ist und direkten Einfluss auf die Entscheidungen in der Kommunalpolitik hat.