Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet die Zuständigkeit eines Organs, Gesetze zu erlassen. In Föderalstaaten wie Deutschland liegt die Gesetzgebungskompetenz auf verschiedenen Ebenen, wie zum Beispiel dem Bund und den Ländern. Dies bedeutet, dass sowohl der Bund als auch die Länder Befugnisse haben, Gesetze zu erlassen, aber nur in bestimmten Bereichen.
Die Gesetzgebungskompetenz ist in der Verfassung oder anderen gesetzlichen Grundlagen festgelegt. Sie definiert, welche Themenbereiche von welchem Organ geregelt werden dürfen. In Deutschland regelt das Grundgesetz zum Beispiel die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern.
Die Gesetzgebungskompetenz ist ein bedeutsames Element des Föderalismus. Sie stellt sicher, dass die Entscheidungskompetenzen auf verschiedenen Ebenen verteilt sind und das Zusammenwirken von Bund und Ländern in der Gesetzgebung gewährleistet wird.