Ein Verwaltungsakt (VA) ist ein hoheitlicher Akt einer Behörde, mit dem sie auf eine konkrete Rechtsfolge gerichtet einen Einzelnen oder eine bestimmte Personengruppe unmittelbar und verbindlich verpflichtet oder in seinen Rechten, Rechtspositionen oder rechtlichen Interessen betroffen ist.
Ein Verwaltungsakt umfasst zum einen die Feststellung der Tatsachen, die für die Rechtsfolge maßgeblich sind, und zum anderen die rechtliche Bewertung dieser Tatsachen. Im Verwaltungsakt müssen sowohl die Tatsachen, auf die er sich stützt, als auch die Begründung für die rechtliche Bewertung angegeben werden.
Die Rechte und Pflichten, die durch einen Verwaltungsakt begründet werden, sind rechtlich bindend und müssen von den Betroffenen befolgt werden. Falls ein Verwaltungsakt rechtswidrig ist, können Betroffene dagegen rechtlich vorgehen und eine Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte beantragen.
Der Verwaltungsakt ist ein bedeutsames Instrument der Verwaltung und dient dazu, die Aufgaben und Befugnisse der Behörden klar zu regeln. Er sichert die Rechtssicherheit und ermöglicht es den Betroffenen, ihre Rechte effektiv durchzusetzen.