Politische Delikte bezeichnen strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit politischen Zielsetzungen begangen werden. Sie dienen dazu, politische Entscheidungen zu beeinflussen oder politische Ziele durchzusetzen. Politische Delikte umfassen eine Vielzahl von Straftaten, wie beispielsweise Terrorismus, Aufstände, Nötigung oder politisch motivierte Gewalttaten.
Die Strafverfolgung von politischen Delikten erfolgt in der Regel durch speziell dafür zuständige Behörden, wie beispielsweise den Verfassungsschutz oder die Staatsschutzabteilungen der Polizei. Die Ermittlungen sind häufig besonders komplex und erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden.
Die Rechtsprechung im Bereich politischer Delikte ist oft von einem Abwägen zwischen dem Schutz der demokratischen Grundordnung einerseits und den Grundrechten der beteiligten Personen andererseits geprägt. Dies führt zu einer besonderen Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz, da ein angemessener Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden werden muss.
Politisches Handeln und Meinungsfreiheit sind wesentliche Bestandteile einer demokratischen Gesellschaft. Dennoch müssen auch politische Delikte konsequent verfolgt und geahndet werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.