Das Landessozialgericht (LSG) ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Landessozialgericht, das als zweite Instanz über sozialrechtliche Streitigkeiten entscheidet.
Das Landessozialgericht ist zuständig für Berufungen gegen Urteile der Sozialgerichte. Sozialgerichte sind in erster Instanz für Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts zuständig, wie beispielsweise für Klagen gegen Rentenbescheide, Krankenkassen oder Arbeitslosengeld.
Die Landessozialgerichte sind unabhängige Gerichte und entscheiden in der Regel in Kammern, die aus mehreren Richtern bestehen. Die Richter am Landessozialgericht sind Fachleute im Bereich des Sozialrechts und haben oft langjährige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.
Die Entscheidungen der Landessozialgerichte können in der Regel nur vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Das Landessozialgericht stellt somit eine wichtige Instanz in der deutschen Sozialgerichtsbarkeit dar und trägt dazu bei, dass sozialrechtliche Streitigkeiten fair und rechtssicher entschieden werden.