Die notwendige Verteidigung ist eine besondere Form der Notwehr, die im deutschen Strafrecht Anwendung findet. Sie erlaubt einem Verteidiger, in einer konkreten Notwehrsituation auch dann Gewalt anzuwenden, wenn er zuvor rechtswidrige Angriffe begeht oder eine drohende Straftat begeht, um sich selbst oder andere zu schützen.
Der Unterschied zur regulären Notwehr besteht darin, dass die Verteidigungshandlung in diesem Fall nicht mehr proportional und verhältnismäßig sein muss. Das bedeutet, dass der Verteidiger auch zu drastischeren Maßnahmen greifen darf, wenn sie zur Abwehr einer drohenden Gefahr notwendig sind.
Die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung sind, dass eine gegenwärtige, rechtswidrige Gefahr droht, gegen welche nur durch Gewaltanwendung vorgegangen werden kann. Zudem muss der Verteidiger davon ausgehen, dass weniger eingreifende Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr untauglich sind. Weiterhin darf die Verteidigungshandlung nicht außer Verhältnis zur drohenden Gefahr stehen.
Ob eine Situation als notwendige Verteidigung angesehen wird, ist in der Regel eine Frage des Einzelfalls. Im Zweifelsfall kann ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Verteidigungshandlung entscheiden.