Sozialversicherungsbeiträge sind Geldzahlungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber leisten, um eine soziale Absicherung in verschiedenen Bereichen zu gewährleisten. Diese Beiträge dienen der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme, zu denen unter anderem die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung gehören.
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in der Regel nach dem Einkommen beziehungsweise dem Arbeitsentgelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens als Beitrag, während der Arbeitgeber einen entsprechenden Betrag als Arbeitgeberanteil hinzufügt. Die genauen Beiträge werden gesetzlich festgelegt und können je nach Sozialversicherungszweig unterschiedlich sein.
Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel direkt vom Arbeitslohn abgezogen und von den Arbeitgebern an die Sozialversicherungsträger überwiesen. Sie dienen dazu, die sozialen Sicherungssysteme zu finanzieren und somit eine Absicherung bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder im Alter zu gewährleisten.