Mord bezeichnet die vorsätzliche Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen. Im Strafrecht ist Mord ein besonders schweres Verbrechen und gehört zu den Delikten gegen das Leben. Der Straftatbestand des Mordes ist in den meisten Rechtsordnungen gesetzlich definiert und mit entsprechenden Strafen bewehrt.
Um eine Tat als Mord zu qualifizieren, sind bestimmte Tatbestandsmerkmale erforderlich. Dazu gehört in der Regel die Absicht, den Tod eines Menschen herbeizuführen. Weiterhin müssen meist zusätzliche Merkmale erfüllt sein, die den Mord von anderen Tötungsdelikten wie dem Totschlag abgrenzen. Diese Merkmale können beispielsweise die Heimtücke, die Grausamkeit oder die niedrigen Beweggründe des Täters sein.
Die Strafen für Mord können je nach Schwere des Vergehens und der Rechtsordnung unterschiedlich ausfallen. Im deutschen Strafrecht etwa kann Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden, wobei eine besondere Schwere der Schuld zur Anwendung kommen kann, was eine vorzeitige Haftentlassung erschwert.