Die außergerichtliche Streitbeilegung bezeichnet alternative Verfahren zur Konfliktlösung, die außerhalb der gerichtlichen Auseinandersetzung liegen. Ziel der außergerichtlichen Streitbeilegung ist es, Konflikte und Streitigkeiten zwischen den Parteien auf möglichst einvernehmliche Weise zu lösen, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Zu den gängigsten Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung gehören die Mediation, das Schlichtungsverfahren und die Schiedsgerichtsbarkeit. Bei der Mediation treffen sich die Konfliktparteien unter Anwesenheit eines neutralen Mediators, der ihnen bei der Findung einer Lösung behilflich ist. Im Schlichtungsverfahren wird ein Schlichter eingeschaltet, der als neutrale Instanz den Konflikt zwischen den Parteien schlichtet. Bei der Schiedsgerichtsbarkeit legen die Parteien den Konflikt einem Schiedsgericht vor, dessen Entscheidung für beide Seiten verbindlich ist.
Die außergerichtliche Streitbeilegung bietet den Parteien in vielen Fällen Vorteile, wie etwa die schnellere und kostengünstigere Lösung des Konflikts, die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung und die Wahrung der Vertraulichkeit. Zudem kann eine außergerichtliche Einigung die Beziehung zwischen den Parteien erhalten, da keine einseitige gerichtliche Entscheidung erzwungen wird. Die außergerichtliche Streitbeilegung stellt daher eine attraktive Alternative zum klassischen Gerichtsverfahren dar.