Die Vertretungsmacht ist ein rechtlicher Begriff, der im Zusammenhang mit der rechtsgeschäftlichen Vertretung von Personen verwendet wird. Sie regelt, in welchem Umfang eine Person im Namen einer anderen Person handeln und diese somit rechtlich binden kann.
Grundsätzlich gilt, dass jede volljährige Person, die im Besitz ihrer geistigen Kräfte ist, ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten selbständig regeln kann. Für Minderjährige oder Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Betreuung nicht dazu in der Lage sind, wird die Vertretungsmacht von einem gesetzlichen Vertreter, wie beispielsweise einem Elternteil oder einem rechtlichen Betreuer, wahrgenommen.
Darüber hinaus kann eine Vertretungsmacht auch aufgrund einer ausdrücklichen Vollmacht erteilt werden. In diesem Fall gibt eine Person einer anderen Person schriftlich die Berechtigung, in ihrem Namen bestimmte rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen.
Die Vertretungsmacht ist von großer Bedeutung im Rechtsverkehr, da sie klar regelt, wer im Namen einer anderen Person bindende Rechtsgeschäfte abschließen kann. Es ist daher wichtig, die Bestimmungen des Vertretungsrechts zu beachten und sich bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen.