Der Begriff „Gesellschaft“ hat im juristischen Kontext verschiedene Bedeutungen. Zum einen bezeichnet er den organisatorischen Rahmen, in dem sich Menschen zusammenschließen, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. In diesem Sinne kann eine Gesellschaft zum Beispiel eine GbR, eine GmbH oder eine AG sein.
Zum anderen kann der Begriff „Gesellschaft“ aber auch einen größeren Personenkreis bezeichnen, der in einer bestimmten Gemeinschaft zusammenlebt und Rechtsbeziehungen zueinander hat. Hier ist der Begriff eher im soziologischen oder gesellschaftlichen Zusammenhang zu sehen und umfasst alle Mitglieder einer Gemeinschaft, unabhängig von ihrer rechtlichen Stellung.
In Bezug auf das Rechtssystem bezeichnet der Begriff „Gesellschaft“ oft auch die Gesamtheit aller Rechtssubjekte, also der Personen und juristischen Personen, die Träger von Rechten und Pflichten sind. Hierzu gehören zum Beispiel natürliche Personen, Vereine, Unternehmen, der Staat und andere rechtliche Zusammenschlüsse.
Die Begrifflichkeit „Gesellschaft“ ist also im juristischen Kontext vielschichtig und kann je nach Zusammenhang unterschiedliche Bedeutungen haben. Es ist daher wichtig, den jeweiligen Kontext zu beachten, um Missverständnisse zu vermeiden.