Der Pflegegrad ist eine Einteilung in verschiedene Stufen, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person widerspiegeln. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 den geringsten Hilfebedarf und Pflegegrad 5 den höchsten Hilfebedarf darstellt.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf Basis des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Hierbei werden verschiedene Aspekte wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und kognitive Fähigkeiten berücksichtigt.
Ein höherer Pflegegrad ermöglicht einen Anspruch auf mehr Leistungen der Pflegeversicherung, wie beispielsweise ambulante oder stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel oder den Entlastungsbetrag. Die Einstufung in einen Pflegegrad sollte regelmäßig überprüft werden, da sich der Hilfebedarf im Laufe der Zeit verändern kann.