Die Zulässigkeit ist ein zentraler Begriff im Bereich des Prozessrechts. Sie bezieht sich darauf, ob eine Klage oder ein anderer Rechtsbehelf vor Gericht überhaupt zugelassen wird. Die Zulässigkeit bestimmt, ob das Gericht über den Fall entscheiden kann oder ob die Klage aus formalen Gründen abgewiesen wird.
Um die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs zu prüfen, werden verschiedene Kriterien berücksichtigt. Dazu gehört beispielsweise die Zuständigkeit des Gerichts, das Vorliegen einer Klagefrist, die Klagebefugnis des Klägers, das Vorliegen eines Rechtschutzinteresses sowie die Einhaltung bestimmter Formerfordernisse.
Die Zulässigkeit hat das Ziel, sicherzustellen, dass nur berechtigte Ansprüche vor Gericht verhandelt werden und Prozesse nicht aufgrund von formellen Mängeln scheitern. Somit dient sie auch der Effizienz der Justiz und dem Schutz der Rechtsordnung.