Der Begriff „schwerbehinderter Mensch“ bezieht sich auf eine Person, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Die Schwerbehinderung wird durch das Schwerbehindertengesetz definiert und kann durch den entsprechenden Behindertenausweis nachgewiesen werden.
Ein schwerbehinderter Mensch hat bestimmte Rechte und Privilegien, die ihm den Zugang zu Bildung, Arbeit und Barrierefreiheit erleichtern sollen. Dazu gehören zum Beispiel der Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, finanzielle Unterstützung und steuerliche Vorteile. Außerdem können sie aufgrund ihrer Behinderung bestimmte Nachteilsausgleiche erhalten, wie zum Beispiel Hilfsmittel oder Mobilitätshilfen.
Die Rechte und Pflichten des schwerbehinderten Menschen sind im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) festgelegt. Hier werden auch die Möglichkeiten der Integration und Teilhabe am Arbeitsleben sowie die individuelle Förderung und Unterstützung geregelt.