Die Organstreitigkeit ist ein Rechtsbehelf, der im deutschen Verfassungsrecht vorgesehen ist. Mit der Organstreitigkeit können bestimmte Beteiligte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Handlungen oder Unterlassungen anderer Verfassungsorgane vorgehen, die ihre eigenen Rechte oder Zuständigkeiten verletzen könnten.
Anders als bei der Organklage können bei der Organstreitigkeit auch Privatpersonen oder juristische Personen des Privatrechts als Beteiligte auftreten. Sie können die Organstreitigkeit nutzen, um ihre eigenen verfassungsmäßigen Rechte gegenüber einem Verfassungsorgan durchzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht prüft bei einer Organstreitigkeit, ob die angegriffenen Handlungen oder Unterlassungen verfassungskonform sind und ob sie die Rechte und Zuständigkeiten des klagenden Beteiligten verletzen. Im Falle einer Feststellung von Verfassungswidrigkeit kann das Gericht die Maßnahme für nichtig erklären oder den konkreten Rechtsverstoß untersagen.
Die Organstreitigkeit ist ein bedeutsames Instrument zur Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung und zur Wahrung der Rechte einzelner Beteiligter gegenüber den Verfassungsorganen.