Mit dem Begriff Täterschaft wird im Strafrecht die Handlung einer Person bezeichnet, die eine Straftat begangen hat. Es handelt sich dabei um den aktiven Part, der die Handlung ausführt und für die Tat verantwortlich ist. Der Täter hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt und damit gegen geltendes Recht verstoßen.
Im Strafrecht wird zwischen verschiedenen Formen der Täterschaft unterschieden. Die direkte Täterschaft liegt vor, wenn der Täter die Tat persönlich begeht. Bei der mittelbaren Täterschaft handelt der Täter zwar nicht selbst, wirkt aber als Hintermann oder Auftraggeber an der Tat mit. Die mittelbare Täterschaft kann auch festgestellt werden, wenn der Täter eine andere Person zur Tat anstiftet oder diese dazu verleitet. Eine weitere Form der Täterschaft ist die Beihilfe, bei der der Täter durch seine Handlungen die Tat eines anderen unterstützt oder erleichtert.
Die Täterschaft ist ein wichtiger Bestandteil des Strafrechts, da sie die Grundlage für die Verurteilung und Bestrafung einer Person bildet. Um die Täterschaft nachweisen zu können, müssen sowohl die Handlung als auch der Vorsatz des Täters nachgewiesen werden. Die Abgrenzung zwischen Tätern und Mittätern sowie die Ermittlung der Täterschaft können in Strafverfahren eine komplexe Angelegenheit darstellen.