Der Pauschalreisevertrag ist ein spezieller Vertragstyp im Reiserecht. Er regelt die Rechtsbeziehung zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisenden, der eine Pauschalreise bucht. Bei einem Pauschalreisevertrag handelt es sich um ein gebündeltes Reiseangebot, bei dem sowohl die Beförderung als auch die Unterkunft und gegebenenfalls weitere Leistungen wie Verpflegung oder Ausflüge im voraus festgelegt sind.
Der Reisende schließt den Vertrag in der Regel mit dem Reiseveranstalter ab. Dieser ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise verantwortlich. Dabei muss der Veranstalter die Inhalte und Qualität der angebotenen Leistungen gewährleisten. Im Fall von Mängeln oder Leistungsstörungen hat der Reisende verschiedene Rechte, beispielsweise auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz.
Der Pauschalreisevertrag unterliegt den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere den Vorschriften des Reiserechts. Diese dienen dem Schutz der Reisenden und enthalten zahlreiche Bestimmungen zur Informationspflicht des Veranstalters, zur Haftung bei Mängeln sowie zum Rücktritts- und Kündigungsrecht beider Vertragsparteien.