Der Strafzweck beschreibt den Zweck und das Ziel von Strafen im Strafrechtssystem. Er dient dazu, bestimmte gesellschaftliche Werte und Normen zu schützen und zu fördern, den Rechtsfrieden wiederherzustellen und den Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Der Strafzweck kann verschiedene Aspekte umfassen, wie beispielsweise die Vergeltung für begangenes Unrecht, die Abschreckung von potenziellen Tätern, die Resozialisierung des Straftäters, die Sicherung der Allgemeinheit oder die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens. Welche Strafe letztendlich verhängt wird, hängt von der Schwere der Tat, dem Unrechtsgehalt, den individuellen Umständen und den rechtlichen Vorgaben ab.
Die Auswahl des Strafzwecks ist Gegenstand der Strafzumessung und obliegt dem Richter. Dabei muss er die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Schuldangemessenheit und Rechtsstaatlichkeit beachten. Der Strafzweck soll sowohl dem Wohl des Täters als auch dem Wohl der Gesellschaft dienen und dazu beitragen, dass das Strafrecht in seiner Funktion als Regelungssystem für soziales Zusammenleben wahrgenommen und akzeptiert wird.