Im Rechtssinne wird eine außergewöhnliche Gehbehinderung definiert als eine dauerhafte Beeinträchtigung der Fortbewegungsfähigkeit einer Person, die über das übliche Maß hinausgeht. Eine solche Gehbehinderung kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise schwere körperliche Einschränkungen, chronische Krankheiten oder Unfallfolgen.
Der rechtliche Status einer außergewöhnlichen Gehbehinderung kann je nach Land unterschiedlich sein. In einigen Rechtssystemen wird sie als Behinderung anerkannt und ermöglicht bestimmte Rechte und Unterstützungsleistungen für die betroffene Person. Dazu kann beispielsweise die Bereitstellung von speziellen Hilfsmitteln zur Fortbewegung gehören oder die Gewährung von zusätzlichen Sozialleistungen.
Die Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung erfolgt in der Regel durch medizinische Gutachten und wird von den zuständigen Behörden geprüft. Die betroffene Person muss nachweisen, dass ihre Gehfähigkeit so stark beeinträchtigt ist, dass sie nicht mehr in der Lage ist, ohne erhebliche Schwierigkeiten zu gehen oder längere Strecken zurückzulegen.
Die Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung kann für die betroffene Person erhebliche finanzielle und soziale Vorteile bedeuten und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern.