Die Verhaftung ist eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden, bei der eine Person gegen ihren Willen festgehalten wird. Die Verhaftung dient dazu, eine Person vorläufig festzunehmen und sie an der Flucht zu hindern, während ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wird.
Die Voraussetzungen für eine Verhaftung sind in den nationalen Strafgesetzen festgelegt und können je nach Rechtsordnung unterschiedlich sein. In den meisten Ländern muss ein hinreichender Anfangsverdacht bestehen, dass die verhaftete Person eine strafbare Handlung begangen hat. Zudem muss die Verhaftung verhältnismäßig sein, das heißt, sie darf nicht übermäßig einschneidend sein, wenn mildere Maßnahmen ausreichen würden.
Die Verhaftung erfolgt üblicherweise durch die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden. Die verhaftete Person wird dann in Gewahrsam genommen, entweder in einer Polizeistation oder einem Untersuchungsgefängnis. Dort kann sie bis zur weiteren Entscheidung der Justizbehörden festgehalten werden.