Im juristischen Kontext bezeichnet der Begriff Leistung die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht. Dabei kann es sich um eine Geldzahlung handeln, aber auch um die Erbringung einer Dienstleistung oder die Lieferung einer Sache. Die Leistungspflicht entsteht in der Regel durch einen Vertrag, in dem sich eine Partei verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Diese Verpflichtung kann sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich sein.
Die Leistungspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 241 ff. geregelt. Dort wird unter anderem die Pflicht zur Leistungserbringung, die Fälligkeit der Leistung sowie die Folgen bei Nichterfüllung geregelt. Kommt eine Partei ihrer Leistungspflicht nicht nach, kann die andere Partei unter Umständen Schadensersatz oder die Erfüllung der Leistung verlangen.
Bei der Leistungserbringung ist auch die Form der Erfüllung von Bedeutung. So kann eine Leistung zum Beispiel durch Übergabe oder durch Geldzahlung erbracht werden. Die genaue Art und Weise der Leistungserbringung ist in vielen Fällen vertraglich geregelt.