Die Allzuständigkeit bezeichnet die Zuständigkeit einer Behörde oder eines Gerichts für sämtliche Angelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten eines bestimmten Sachgebiets oder einer bestimmten Region. Eine allzuständige Behörde oder ein allzuständiges Gericht ist somit für alle Angelegenheiten in seinem Zuständigkeitsbereich zuständig und kann über alle relevanten Rechtsfragen entscheiden. Die Allzuständigkeit kann Vorteile in der Verwaltungspraxis und der Justiz haben, da sie eine effiziente und einheitliche Bearbeitung von Angelegenheiten ermöglicht. Allerdings kann sie auch zu einer Überlastung der Behörden oder Gerichte führen, wenn das Arbeitsaufkommen zu hoch ist.