Der Regelbedarf ist ein Begriff aus dem Sozialrecht und bezeichnet den Bedarf einer Person an bestimmten Gütern und Leistungen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Er wird in verschiedenen Bereichen des Sozialrechts verwendet, wie beispielsweise bei der Berechnung von Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Der Regelbedarf umfasst verschiedene Komponenten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Wohnkosten, Ernährung, Kleidung, Körperpflege und medizinische Versorgung. Die genaue Höhe des Regelbedarfs wird regelmäßig durch den Gesetzgeber festgelegt und kann je nach Lebenssituation, Alter und Familienstand variieren.
Bei der Berechnung des Regelbedarfs wird in der Regel auf die monatlichen Ausgaben von Haushalten mit mittleren Einkommen zurückgegriffen. Dieser Durchschnittswert bildet die Grundlage für die Festlegung des Regelbedarfs, der dann für bestimmte Personengruppen entsprechend angepasst wird.
Der Regelbedarf stellt sicher, dass Menschen in Deutschland ein Mindestmaß an finanziellen Mitteln zur Verfügung haben, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Er dient somit als Orientierung und Richtwert für die Bemessung von Sozialleistungen und als Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung.