Die Vermutung ist ein Begriff im Zivilrecht, der besagt, dass eine Tatsache als wahr angenommen wird, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist. Sie dient dazu, Beweislastregeln zu erleichtern und ein effizienteres Verfahren zu gewährleisten. Es gibt zwei Arten von Vermutungen: die Rechtsvermutung und die tatsächliche Vermutung.
Die Rechtsvermutung besagt, dass eine bestimmte Tatsache als wahr gilt, solange sie nicht widerlegt wird. Zum Beispiel wird vermutet, dass ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen seine Geschäfte wirksam führt. Die tatsächliche Vermutung hingegen basiert auf einer Wahrscheinlichkeit oder einer Erfahrungstatsache. Zum Beispiel wird vermutet, dass ein Kind innerhalb der Ehe geboren wurde, solange keine gegenteiligen Beweise vorliegen.
Die Vermutungsregel kann in verschiedenen Rechtsbereichen angewendet werden, wie zum Beispiel im Familienrecht, Strafrecht und im Schadensersatzrecht. Wenn eine Vermutung vorliegt, liegt die Beweislast beim Gegner, der die Vermutung widerlegen muss, um seine Position zu beweisen. Es ist zu beachten, dass Vermutungen widerlegbar sind und nicht als endgültige Wahrheit angesehen werden sollten.