Das erweiterte Schöffengericht ist eine besondere Ausprägung des Schöffengerichts, das in Strafverfahren eingesetzt wird. Im erweiterten Schöffengericht gibt es zusätzlich zu den zwei Berufsrichtern noch drei Schöffen, die an der Urteilsfindung beteiligt sind.
Die Schöffen werden nicht aus dem Richterberuf, sondern aus der Bevölkerung gewählt. Sie sollen die Rechtsprechung aus der Sicht der einfachen Bürgerinnen und Bürger mit einbringen und so zu einem ausgewogenen und repräsentativen Urteil beitragen. Die Schöffen werden für eine bestimmte Amtszeit ernannt und nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr.
Das erweiterte Schöffengericht ist zuständig für Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren bedroht sind, oder für besonders schwere Verbrechen wie zum Beispiel Mord oder Vergewaltigung. In solchen Fällen entscheidet das erweiterte Schöffengericht gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld und Strafe.
Das erweiterte Schöffengericht gewährleistet eine breite Beteiligung der Bevölkerung an der Rechtsprechung und stärkt das Vertrauen der Menschen in die Justiz. Die Schöffen bringen ihre Lebenserfahrung und ihr Wertesystem mit ein und tragen so zu einer individuellen und differenzierten Betrachtung des Falls bei.