Die Sicherstellung bezieht sich auf die vorübergehende Beschlagnahme von Gegenständen durch staatliche Behörden. Sie erfolgt in der Regel im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen, um Beweismittel zu sichern oder Vermögenswerte einzufrieren.
Die Sicherstellung kann aufgrund eines richterlichen Beschlusses oder aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erfolgen. Die Behörden haben das Recht, Gegenstände zu beschlagnahmen, die als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen können, z. B. Tatwerkzeuge oder gestohlene Waren. Sie können auch Vermögenswerte sicherstellen, um mögliche Wertersatzansprüche zu decken.
Die Sicherstellung erfolgt in der Regel durch die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden. Sie sind verpflichtet, die sicherstellten Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren und bei Bedarf dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft vorzulegen.
Die Sicherstellung dient dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der Sicherung von Beweismitteln sowie der Gewährleistung von Wertersatzansprüchen im Falle einer Verurteilung. Sie erfolgt immer unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Grundrechte der betroffenen Personen.