Das Rechtsobjekt ist der Gegenstand, auf den sich eine Rechtsnorm bezieht. Es kann sowohl eine Sache als auch eine Person oder ein abstrakter Sachverhalt sein. Das Rechtsobjekt kann unterschiedliche Rechtspositionen haben, beispielsweise als Eigentum, Forderung oder rechtliche Verpflichtung.
Im Zivilrecht können Rechtsobjekte beispielsweise Grundstücke, bewegliche Sachen oder auch Immaterialgüter sein. Im Strafrecht können Rechtsobjekte sowohl Sachen als auch Personen sein, wenn beispielsweise eine Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit begangen wird. Aber auch wirtschaftliche oder soziale Sachverhalte, wie beispielsweise ein Arbeitsverhältnis oder eine Ehe, können Rechtsobjekte sein.
Das Rechtsobjekt wird durch die Rechtsnorm geschützt und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Rechtssubjekten. Dabei wird unterschieden zwischen absoluten Rechten, die jeden anderen von der Einwirkung auf das Rechtsobjekt ausschließen, und relativen Rechten, die sich gegenüber bestimmten Personen richten.
Das Rechtsobjekt ist von zentraler Bedeutung für die Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen. Es bestimmt, welche Handlungen erlaubt oder verboten sind und welche Rechte und Pflichten den beteiligten Personen zustehen.