Die Verleumdung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) und wird in § 187 StGB geregelt. Sie liegt vor, wenn jemand wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache verbreitet, um den Ruf einer anderen Person zu schädigen.
Um eine Verleumdung nachweisen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Verleumdung wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der Geschädigte hat zudem die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Es ist zu beachten, dass die Meinungsfreiheit von der Verleumdung abgegrenzt werden muss. Die freiheitliche Äußerung von Meinungen und Werturteilen ist grundsätzlich nicht strafbar, solange sie nicht den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen.