Das vereinfachte Jugendverfahren ist ein besonderes Verfahren, das speziell für Jugendliche entwickelt wurde, die strafrechtlich belangt werden. Es gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren und dient dazu, eine möglichst schnelle und effektive Lösung in Strafverfahren zu finden.
Im vereinfachten Jugendverfahren werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Verurteilung eines Jugendlichen nicht so streng bewertet wie im Erwachsenenstrafrecht. Es wird auf eine umfassende Beweisaufnahme und umfangreiche Verhandlungen verzichtet. Stattdessen sollen die Verfahren schnell und effizient durchgeführt werden, um den Jugendlichen schnellstmöglich zu unterstützen und ihm eine zweite Chance zu geben.
Das vereinfachte Jugendverfahren beinhaltet in der Regel eine Anklageerhebung, eine Hauptverhandlung, in der der Jugendliche über die Anklage informiert wird, sowie die Entscheidung des Gerichts über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Oft wird eine gerichtliche Auflage festgelegt, die der Jugendliche erfüllen muss, um eine Verurteilung zu vermeiden.
Mit dem vereinfachten Jugendverfahren soll das Ziel verfolgt werden, die Jugendlichen zu erziehen und zu resozialisieren, anstatt sie zu bestrafen. Es wird davon ausgegangen, dass Jugendliche aufgrund ihrer Entwicklung und Reife noch lernfähig sind und dass eine konstruktive Pädagogik im Umgang mit ihnen wirkungsvoller ist als eine rein strafrechtliche Verfolgung.