Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der gängigsten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Sie bietet den Vorteil, dass die Gesellschafter nur mit ihrem Anteil am Stammkapital haften und ihr persönliches Vermögen geschützt ist. Die GmbH ist eine juristische Person und hat somit eigene Rechte und Pflichten.
Die Gründung einer GmbH erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. In diesem Vertrag werden unter anderem der Name und der Sitz der GmbH, der Zweck des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals sowie die Geschäftsführer festgelegt. Um eine GmbH zu gründen, ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich.
Die GmbH haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das persönliche Vermögen der Gesellschafter ist grundsätzlich geschützt. Ausnahmen können jedoch in bestimmten Fällen eintreten, wie z.B. bei sogenannten „Durchgriffshaftungen“ oder bei grob fahrlässigem Handeln der Geschäftsführer.
Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Die Gewinne werden nach den gesetzlichen Vorschriften ermittelt und besteuert. Die Gesellschafter müssen die Gewinnausschüttungen in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben.