Das Vorsorgeprinzip ist ein Grundsatz des Umweltrechts, der besagt, dass bei fehlender wissenschaftlicher Gewissheit über die Auswirkungen einer Handlung oder eines Produkts auf die Umwelt Vorsicht walten sollte. Es besagt, dass bereits bei begründeten Zweifeln hinsichtlich der Umweltauswirkungen eine notwendige Prävention und Vorsorge getroffen werden muss.
Das Vorsorgeprinzip ist eng mit dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen verbunden. Es bedeutet, dass bei Entscheidungen im Bereich Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht gewartet werden darf, bis die Gefahr vollständig bewiesen ist, sondern bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden müssen, um mögliche Schäden zu vermeiden.
Das Vorsorgeprinzip kommt vor allem bei Entscheidungen im Zusammenhang mit neuen Technologien, Chemikalien oder anderen Produkten zum Einsatz, bei denen noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über ihre Auswirkungen vorliegen. Es legt eine Verantwortung auf Hersteller und Behörden, Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu ergreifen, selbst wenn die Gefahr nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.
Das Vorsorgeprinzip ist ein wichtiger Teil des Umweltrechts und ein Instrument, um zukünftige Schäden zu verhindern und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Es basiert auf dem Grundsatz, dass es besser ist, vorsorglich zu handeln und mögliche Schäden zu vermeiden, als später teure und möglicherweise irreversible Maßnahmen zur Behebung von Schäden ergreifen zu müssen.