Die Sprungrevision ist ein rechtliches Instrument, das in bestimmten Fällen im Zivil- und Strafverfahren angewandt werden kann. Bei einer Sprungrevision wird die normale Revisionsinstanz übersprungen und der Fall direkt vor das nächsthöhere Revisionsgericht gebracht. Dieses höhere Gericht entscheidet dann über die Revisionsanträge, ohne dass zuvor ein anderes Gericht über den Fall geurteilt hat.
Der Zweck der Sprungrevision besteht darin, bestimmte Prozesse beschleunigen zu können und gegebenenfalls Zeit und Ressourcen zu sparen. Es kann beispielsweise in besonders eiligen Fällen, bei Verfahren von großer Bedeutung oder bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zum Einsatz kommen.
Die Voraussetzungen für eine Sprungrevision können je nach Rechtssystem variieren. In der Regel ist jedoch erforderlich, dass eine Partei einen entsprechenden Antrag stellt und das höhere Revisionsgericht diesem Antrag zustimmt. Die Sprungrevision ist ein spezielles Instrument und wird nur in bestimmten Ausnahmefällen angewandt.