Die Verhandlungsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, an einem rechtlichen Verfahren aktiv teilzunehmen und ihre Rechte und Interessen wirksam zu verteidigen. Die Verhandlungsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für ein faires Verfahren und wird durch das Recht auf rechtliches Gehör geschützt.
Um verhandlungsfähig zu sein, muss eine Person in der Lage sein, Informationen zu verstehen und sich über die Auswirkungen ihrer Entscheidungen bewusst zu sein. Sie muss auch in der Lage sein, ihre Interessen zu artikulieren und relevantes Beweismaterial vorzulegen.
Die Verhandlungsfähigkeit kann durch verschiedene Gründe beeinträchtigt sein, wie geistige oder körperliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen oder Minderjährigkeit. In solchen Fällen kann es notwendig sein, besondere Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die betroffene Person dennoch an einem fairen Verfahren teilnehmen kann. Dies kann beispielsweise die Bestellung eines Rechtsbeistands oder die Anordnung einer Sonderverhandlung beinhalten.
Die Verhandlungsfähigkeit ist sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht von großer Bedeutung. Im Strafrecht spielt sie eine entscheidende Rolle bei der Frage der Schuldfähigkeit eines Angeklagten, während sie im Zivilrecht beispielsweise bei der Frage der Wirksamkeit von Verträgen relevant sein kann.