Unter dem Begriff „Firma“ versteht man den Namen, unter dem ein Unternehmen am Markt auftritt. Die Firma ermöglicht es Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, das Unternehmen zu identifizieren und von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Die Wahl der Firma unterliegt rechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Handelsnamenrecht und dem Markenrecht.
Die Firma muss eindeutig sein und darf nicht irreführend oder bereits existierend sein. Sie kann den Namen des Inhabers oder der Inhaberin des Unternehmens enthalten, aber auch fantasievolle Namen oder Abkürzungen sein. Die Rechtsform des Unternehmens kann ebenso Teil der Firma sein.
Die Firma hat rechtliche Bedeutung, da sie in Verträgen und anderen Geschäftsdokumenten Verwendung findet. Mit ihr wird das Unternehmen juristisch identifiziert und in das Handelsregister eingetragen. Eine Änderung der Firma muss ebenfalls im Handelsregister eingetragen werden.