Der Nachteilsausgleich ist ein Prinzip des deutschen Sozialrechts, um Nachteile von Menschen mit Behinderungen auszugleichen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Der Nachteilsausgleich kann verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel finanzielle Unterstützung, technische Hilfsmittel, barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen oder spezielle Arbeitsplatzanpassungen.
Um Anspruch auf Nachteilsausgleich zu haben, muss eine Person eine anerkannte Behinderung haben und aufgrund dieser Behinderung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sein. Der Nachteilsausgleich wird individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Person abgestimmt und kann je nach Situation unterschiedlich ausfallen.
Der Nachteilsausgleich ist ein wichtiger Baustein in der gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderungen. Er soll ihnen die gleichen Chancen geben wie nichtbehinderten Menschen und ihnen ermöglichen, ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen.