Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind eine Form der Sozialleistung, die Menschen mit Behinderungen oder besonderen sozialen Schwierigkeiten dabei unterstützen sollen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ihre Selbstbestimmung zu stärken. Die Kosten für diese Leistungen werden in der Regel von den Sozialleistungsträgern wie dem Sozialamt, der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung übernommen.
Zu den Leistungen zur Sozialen Teilhabe gehören unter anderem Finanzleistungen wie Sozialgeld oder Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfen im Bereich der Gesundheitsfürsorge wie medizinische Behandlungen oder Hilfsmittel, aber auch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben.
Die Leistungen werden individuell auf den Bedarf der betroffenen Person zugeschnitten und in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachstellen wie Ärzten, Therapeuten oder Arbeitsvermittlern erbracht. Hierbei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der die verschiedenen Dimensionen der Teilhabe wie Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit umfasst.
Das Ziel der Leistungen zur Sozialen Teilhabe ist es, Menschen mit Behinderungen oder sozialen Schwierigkeiten die Möglichkeit zu geben, ein möglichst selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.