Die Strafzumessung beschreibt den Prozess der Festlegung der Strafe für einen Straftäter. Sie erfolgt nach einem rechtskräftigen Urteil und berücksichtigt verschiedene Faktoren, wie beispielsweise die Schwere der Tat, das Vorleben des Täters, eventuelle Schuldeinsichten und das Strafmaß, das im Gesetz vorgesehen ist.
Bei der Strafzumessung müssen die rechtsstaatlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Schuldangemessenheit beachtet werden. Ziel ist es, eine gerechte und angemessene Strafe zu finden, die sowohl dem Unrechtsgehalt der Tat als auch den individuellen Umständen des Täters gerecht wird. Dabei kommt dem Richter ein erhebliches Ermessen zu, das er im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ausübt.
Die Strafzumessung ist ein wesentlicher Bestandteil des Strafverfahrens und trägt maßgeblich zur Akzeptanz des Strafrechts in der Gesellschaft bei. Sie soll einerseits die individuelle Schuld des Täters berücksichtigen, andererseits aber auch präventive Zwecke, wie die Abschreckung von potenziellen Tätern und den Schutz der Allgemeinheit, erfüllen.