Das Rechtsmittel ist ein prozessuales Instrument, das den Betroffenen ermöglicht, gegen Entscheidungen von Gerichten vorzugehen, mit denen sie nicht einverstanden sind. Es dient der Kontrolle der Rechtsprechung und der Sicherung des Rechtsstaatsprinzips. Rechtsmittel können gegen Urteile, Beschlüsse oder Verfügungen eingelegt werden.
Je nach Art der Entscheidung und der Gerichtsinstanz gibt es verschiedene Arten von Rechtsmitteln. Im Zivilprozess sind dies beispielsweise die Berufung und die Revision, im Strafprozess das Rechtsmittel der Revision. Auch außerhalb des Prozessrechts gibt es Rechtsmittel, wie beispielsweise die Beschwerde gegen behördliche Entscheidungen.
Das Rechtsmittel dient der Überprüfung der Entscheidung auf Rechtsfehler. Es ermöglicht den Betroffenen, die Entscheidung anzufechten und gegebenenfalls eine gerichtliche Neuregelung herbeizuführen. Dabei kann das Rechtsmittel sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil des Betroffenen wirken.
Rechtsmittel müssen innerhalb bestimmter Fristen und unter Einhaltung von Formvorschriften eingelegt werden. Die Rechtsmittelinstanz prüft dann die Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels und entscheidet darüber, ob die angefochtene Entscheidung aufgehoben, geändert oder bestätigt wird.