Der Strafrahmen ist der gesetzlich festgelegte Rahmen, innerhalb dessen ein Richter über die Strafe für eine begangene Straftat entscheiden muss. Er gibt die Bandbreite der möglichen Strafen an und orientiert sich an der Schwere der Tat sowie an den individuellen Umständen des Täters.
Der Strafrahmen ist in den Allgemeinen Teilen des Strafgesetzbuches geregelt und kann je nach Delikt verschieden sein. Der Richter hat innerhalb des Strafrahmens einen gewissen Ermessensspielraum, um die konkrete Strafe festzulegen. Hierbei berücksichtigt er Faktoren wie die Schuld des Täters, dessen Vorstrafenregister und die Tatfolgen.
Der Strafrahmen dient dazu, eine angemessene Sanktion für eine Straftat zu finden und eine einheitliche Strafmaßgebung sicherzustellen. Bei der Bestimmung des Strafrahmens werden zudem Prinzipien wie Verhältnismäßigkeit, Schuldprinzip und Resozialisierung berücksichtigt. Der Richter hat die Aufgabe, einen gerechten Ausgleich zwischen der Ahndung der Tat und dem Schutz der Rechte des Täters zu finden.
Es ist zu beachten, dass der Strafrahmen nur die möglichen Spannbreiten für die Strafe festlegt. Die konkrete Strafe wird im Einzelfall vom Gericht festgelegt und kann unter Umständen auch außerhalb des Strafrahmens liegen, etwa bei besonders schweren oder minder schweren Fällen.