Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der häufigsten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Sie entsteht, wenn zwei oder mehrere Personen eine Gesellschaft gründen, um ein gemeinsames Geschäft zu betreiben. Sie ist eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen haften.
Die Gründung einer GbR erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, der schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden kann. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt, ebenso wie die Aufgabenverteilung und die Gewinn- und Verlustbeteiligung.
Eine Besonderheit der GbR ist die gemeinschaftliche Haftung der Gesellschafter. Das bedeutet, dass alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, und zwar unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Eine Ausnahme bilden Pflichtverletzungen, die von einem Gesellschafter alleine begangen wurden. In diesem Fall haftet nur derjenige Gesellschafter für die Verbindlichkeiten.
Die GbR unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Die Gewinne werden nach dem Verhältnis der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt und in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben. Eine eigene Besteuerung der GbR als juristische Person wie bei der GmbH oder AG gibt es nicht.