Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, bei der der Erblasser eine bestimmte Sache oder einen bestimmten Geldbetrag an eine Person oder eine Organisation hinterlässt. Im Gegensatz zur Erbfolge, bei der die gesetzlichen Erben das Vermögen des Erblassers erhalten, wird ein Vermächtnis als zusätzlicher, individueller Wille des Erblassers berücksichtigt.
Der Erblasser kann das Vermächtnis in seinem Testament oder Erbvertrag festlegen. Dabei kann er bestimmen, wer das Vermächtnis erhält und um welche konkreten Gegenstände es sich handelt. Das Vermächtnis kann auch eine bestimmte Summe Geld oder andere Wertgegenstände umfassen.
Die Begünstigten des Vermächtnisses haben einen Anspruch gegenüber den Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis in entsprechender Art und Weise zu erfüllen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass der Gegenstand oder das Geld an die begünstigte Person übergeben wird.
Es ist zu beachten, dass das Vermächtnis in der Regel vor dem Erbfall erfüllt werden muss. Die Begünstigten haben jedoch auch die Möglichkeit, das Vermächtnis nach dem Erbfall einzufordern. Sollte es zu Streitigkeiten bezüglich des Vermächtnisses kommen, kann dies vor Gericht geklärt werden.