Der Begriff „Inzidenz“ stammt aus dem deutschen Zivilrecht und bezeichnet das Vorliegen einer Rechtsfolge oder die Konsequenzen aus einem bestimmten Sachverhalt. Die Inzidenz kann beispielsweise feststellen, ob eine Verpflichtung besteht oder ob ein Recht geltend gemacht werden kann.
Inzidenz spielt eine wichtige Rolle bei der Auslegung von Rechtsnormen und der Entscheidung über die Rechtsfolgen eines bestimmten Sachverhalts. Sie wird in der juristischen Argumentation verwendet, um zu bestimmen, wie eine bestimmte Regelung auf einen konkreten Fall anzuwenden ist.
Ein Beispiel für die Anwendung des Inzidenzbegriffs ist die Auslegung eines Vertrags. Die Inzidenz bezieht sich darauf, ob eine bestimmte Verpflichtung aus dem Vertrag resultiert oder nicht. Wenn die Inzidenz feststellt, dass eine Verpflichtung besteht, müssen die Parteien diese erfüllen. Wenn die Inzidenz jedoch ergibt, dass keine Verpflichtung besteht, haben die Parteien das Recht, darauf zu verzichten.
Darüber hinaus kann der Inzidenzbegriff auch in anderen Rechtsbereichen wie dem Strafrecht und dem Verwaltungsrecht angewendet werden. In beiden Fällen betrifft die Inzidenz die rechtliche Bewertung des Sachverhalts und die Frage, ob bestimmte Rechtsfolgen eintreten sollen.