Der Schusswaffengebrauch ist ein rechtlicher Begriff, der den Einsatz von Schusswaffen beschreibt. Er bezieht sich auf Situationen, in denen eine Person berechtigt ist, eine Schusswaffe zu benutzen, um sich selbst oder andere Menschen zu verteidigen oder um polizeiliche Aufgaben zu erfüllen.
Der Schusswaffengebrauch ist ein sensibles und hochreglementiertes Thema. Er ist eng mit dem Strafrecht und dem Waffenrecht verknüpft. In den meisten Ländern ist der Gebrauch von Schusswaffen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt und an strenge rechtliche Vorgaben gebunden.
Im Falle der Selbstverteidigung darf der Schusswaffengebrauch nur als letztes Mittel angewendet werden, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit abzuwenden. Die Verhältnismäßigkeit des Schusswaffengebrauchs ist dabei ein bedeutsames Kriterium.
Bei polizeilichen Aufgaben kann der Schusswaffengebrauch unter bestimmten Umständen erlaubt sein. Dies kann beispielsweise bei der Festnahme von bewaffneten Straftätern der Fall sein. Auch hier ist der Schusswaffengebrauch jedoch an strenge Vorgaben gebunden und muss rechtmäßig sein.
Der Schusswaffengebrauch muss in jedem Fall nachträglich überprüft und gegebenenfalls juristisch bewertet werden. Fehlverhalten oder unangemessener Schusswaffengebrauch können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.