Das Kinderkrankengeld ist eine finanzielle Leistung, die erwerbstätige Eltern bei der Betreuung ihres erkrankten Kindes erhalten. Es soll den Verdienstausfall während der Betreuungszeit kompensieren und dem Elternteil ermöglichen, sich um das kranke Kind zu kümmern. Das Kinderkrankengeld wird durch die gesetzliche Krankenkasse gezahlt.
Um Kinderkrankengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Kind muss gesetzlich krankenversichert sein und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der erwerbstätige Elternteil darf aufgrund der Betreuung des erkrankten Kindes nicht arbeiten können. Es muss zudem ärztlich bestätigt werden, dass die Betreuung des Kindes erforderlich ist.
Das Kinderkrankengeld wird für einen begrenzten Zeitraum gezahlt, der je nach Krankenkasse unterschiedlich sein kann. In der Regel beträgt der Zeitraum pro Jahr für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstage, für Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage. Bei chronisch kranken Kindern kann der Anspruch auf Kinderkrankengeld verlängert werden.