Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine Partnerschaft zwischen zwei Menschen, die nicht durch eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft formalisiert ist. Eine solche Gemeinschaft entsteht, wenn zwei Personen eine feste Beziehung führen und zusammenleben, ohne verheiratet zu sein.
Im Gegensatz zur Ehe gelten für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft keine rechtlich festgelegten Regeln oder Pflichten. Es gibt jedoch bestimmte Rechtsfolgen und Rechtsgrundsätze, die auf die Lebensgemeinschaft Anwendung finden. Diese regeln unter anderem den Unterhaltsanspruch der Partner, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Falle einer Trennung.
Um die rechtlichen Folgen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu regeln, können die Partner einen Partnerschaftsvertrag abschließen. In diesem können sie ihre finanziellen und rechtlichen Vereinbarungen festlegen und sich gegenseitig absichern. Ein solcher Vertrag kann beispielsweise Regelungen zum Unterhalt sowie zur Vermögensaufteilung im Trennungsfall enthalten.