Die Führungsaufsicht ist eine Maßnahme, die im Strafrecht Anwendung findet und dazu dient, die Tätigkeit und den Aufenthaltsort von Straftätern nach der Entlassung aus dem Strafvollzug zu überwachen. Sie stellt sicher, dass die betreffende Person während der Bewährungszeit bestimmte Auflagen und Verhaltensregeln einhält und sich regelmäßig beim zuständigen Bewährungshelfer meldet.
Die Führungsaufsicht umfasst verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise die regelmäßige Meldepflicht, die Teilnahme an bestimmten Programmen zur Resozialisierung oder zur Behandlung von Suchterkrankungen sowie die regelmäßige Kontrolle durch Bewährungshelfer oder andere Fachkräfte.
Die Führungsaufsicht soll dazu beitragen, dass Straftäter nach ihrer Haftentlassung wieder in die Gesellschaft reintegriert werden und sich künftig straffrei verhalten. Sie dient sowohl dem Schutz der Allgemeinheit als auch der Unterstützung der betroffenen Personen bei ihrer Resozialisierung. Bei Verstößen gegen die Auflagen der Führungsaufsicht können Sanktionen bis hin zur erneuten Inhaftierung verhängt werden.