Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung dauerhaft ist und zu einer erheblichen Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führt. Die genaue Definition und Einstufung einer Schwerbehinderung erfolgt anhand des Grad der Behinderung (GdB), der in Prozent angegeben wird. Um den Grad der Behinderung festzustellen, wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen anderen zugelassenen Gutachter durchgeführt.
Durch den Nachweis einer Schwerbehinderung können Betroffene verschiedene Rechte und finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Dazu gehören zum Beispiel ein besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, finanzielle Hilfen und steuerliche Vorteile. Der Grad der Behinderung kann sich im Laufe des Lebens verändern, weshalb regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen erforderlich sind.
Die Schwerbehinderung wird in Deutschland durch das Schwerbehindertengesetz (SGB IX) geregelt. Hier sind auch die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung sowie die Möglichkeiten der Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben festgelegt.